Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen und Arbeitsergebnisse, welche die 1×1 Treuhand GmbH (“ Auftragnehmerin“) für ihre Kundinnen und Kunden („Auftraggeber“) anbietet und erarbeitet. Hierzu gehört insbesondere auch das Angebot des elektronischen Datenaustausches und der elektronischen Datenspeicherung.
1.2 Der Auftraggeber anerkennt mit Erteilung eines Auftrages die vorliegenden AGB. Die AGB sind integrierender Bestandteil aller Offerten, Dienstleistungsvereinbarungen und Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden in keinem Fall als Bestandteil von zwischen der Auftraggeberin und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge übernommen.
1.3 Abweichungen von diesen AGB gelten nur, wenn schriftlich vereinbart.
2 Vertragsabschluss und Leistungsumfang
2.1 Ein Vertragsverhältnis kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots/Vertrages oder die tatsächliche Inanspruchnahme der Dienstleistungen zustande.
2.2 Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung und mit der berufsüblichen Sorgfalt ausgeführt. Die Auftragnehmerin kann keine Gewährleistung und/oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen gewähren und gibt auch keine solchen Gewährleistungen und/oder Garantien ab.
2.3 Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Treuhand-, Buchhaltungs-, Steuer-, Lohn-, Beratungs- sowie administrative Dienstleistungen.
2.4 Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindliche Fristen beziehungsweise Termine vereinbart sind, gelten sie als unverbindliche Zielvorgabe.
2.5 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Dritte (insbesondere Mitarbeiter, sachverständige externe Berater, Unternehmen und Institutionen) zur Ausführung des Auftrages beizuziehen (Recht zur Substitution). Beigezogene Dritte unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht gemäss Ziffer 3.
2.6 Nachträglich vereinbarte Leistungsänderungen können eine Anpassung des Honorars nach sich ziehen.
3 Verschwiegenheitspflicht
3.1 Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle vertraulichen Informationen, von denen sie anlässlich oder in Zusammenhang mit der Entgegennahme oder Erbringung von Leistungen im Rahmen der Abwicklung des Auftrages Kenntnis erlangen. Als vertraulich haben alle Daten über Tatsachen, Methoden und Kenntnisse zu gelten, die zumindest in ihrer konkreten Anwendung im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht allgemein bekannt und nicht öffentlich zugänglich sind. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen aufgrund von gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen sowie vertrauliche Informationen, die nach Bekanntgabe an die andere Partei ohne deren Verschulden öffentlich bekannt werden. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Auftrages hinaus fort. Die vorstehende Verpflichtung hindert die Auftragnehmerin nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Auftraggeber unter Wahrung der Verschwiegenheit.
4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendigen Mitwirkungshandlungen und Nebenpflichten rechtzeitig, unaufgefordert und unentgeltlich vorzunehmen beziehungsweise zu erfüllen. Er hat insbesondere alle zur ordnungsgemässen Erfüllung des Auftrages erforderlichen Informationen und Unterlagen der Auftragnehmerin unaufgefordert und rechtzeitig zu übermitteln. Die Auftragnehmerin darf davon ausgehen, dass vom Auftraggeber und/oder von dessen Hilfspersonen gelieferte Unterlagen und Informationen richtig und vollständig sind.
4.2 Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung werden überlassene Unterlagen und Informationen von der Auftragnehmerin nicht auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Gesetzmässigkeit geprüft.
4.3 Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung werden überlassene Unterlagen und Informationen von der Auftragnehmerin nicht auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Gesetzmässigkeit geprüft.
5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung wird auftragsspezifisch individuell vereinbart.
5.2 Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung berechnet sich die Vergütung nach dem effektiven Zeitaufwand.
5.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin Auslagen und Gebühren Dritter zu ersetzen.
5.4 Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen netto zu begleichen. Die angegebenen Stundensätze sind exklusive MWST.
5.5 Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt die Arbeiten einzustellen und Verzugszinsen zu erheben.
6 Gewährleistung und Haftung
6.1 Beanstandungen aus dem Auftrag sind innerhalb von fünf Arbeitstagen nach deren Feststellung zu rügen, ansonsten gilt das abgelieferte Arbeitsergebnis als durch den Auftraggeber genehmigt. Der Auftragnehmerin ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
6.2 Die Auftragnehmerin haftet dem Auftraggeber gegenüber für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschliesslich bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin. Das Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist vom Auftraggeber, der daraus eine Forderung ableiten möchte, nachzuweisen. Diese Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls für alle Personen, denen die Auftragnehmerin die Besorgung von Geschäften übertragen hat.
6.3 Für Schäden infolge unrichtiger oder unvollständigen Angaben/Dokumenten des Auftraggebers übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
7 Höhere Gewalt
7.1 Ereignisse ausserhalb der Kontrolle der Auftragnehmerin (z. B. Naturereignisse, Cyberangriffe, Ausfälle Dritter, behördliche Einschränkungen) entbinden die Auftragsnehmerin von der Leistungspflicht für die Dauer der höheren Gewalt.
7.2 Verzögert sich die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen infolge ausserordentlicher Umstände, so werden allfällig vereinbarte vertragliche Fristen und Termin ohne weiteres angemessen erstreckt
8 Beendigung des Auftrages
8.1 Der Auftrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich gekündigt werden.
8.2 Bei einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Auftragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber zu vergüten.
9 Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen und Ergänzungen des schriftlich abgeschlossenen Auftrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Als Schriftform gilt auch das PDF eines von allen Parteien unterzeichneten Dokuments.
9.2 Sollte eine Bestimmung des Auftrages und/oder dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies die Gültigkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Auftrages und dieser AGB nicht. Die nichtige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken im Auftrag und/oder dieser AGB.
10 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
10.1 Auf den Auftrag und diese AGB sowie auf Ansprüche daraus findet Schweizer Recht Anwendung.
10.2 Gerichtsstand im Zusammenhang mit dem Auftrag und den vorliegenden AGB ist der Sitz der Auftragnehmerin.
